Barrierefreiheitserklärung
Die Jacques Lemans GmbH ist bemüht, ihre Website www.jacques-lemans.com/de im Einklang mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) barrierefrei zugänglich zu gestalten.
Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit werden laufend durchgeführt, soweit sie im Rahmen unserer technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten zumutbar sind. Dabei sind wir unter anderem auch auf wichtige Updates des Systemherstellers sowie von Plugin-Lieferanten angewiesen. Ein konkreter Zeitpunkt für die vollständige Umsetzung kann daher derzeit nicht genannt werden.
Stand der Barrierefreiheit
Die Website ist derzeit nicht vollständig barrierefrei.
Wir orientieren uns an den Vorgaben der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA, soweit dies realistisch umsetzbar ist.
Bekannte Einschränkungen
- Einzelne Bilder verfügen möglicherweise nicht über vollständige Alternativtexte.
- PDF-Dokumente sind nicht durchgängig barrierefrei.
- Interaktive Elemente (z. B. Formulare oder Navigation) sind teils nicht vollständig mit der Tastatur bedienbar.
- Kontraste und Schriftgrößen können in manchen Bereichen nicht den Anforderungen entsprechen.
- Die Unterstützung von Screenreadern wird laufend verbessert.
Feedback und Kontakt
Wenn Sie Barrieren auf unserer Website feststellen oder Hilfe bei der Nutzung benötigen, kontaktieren Sie uns bitte:
Jacques Lemans GmbH
Jacques-Lemans-Straße 1
9300 St. Veit an der Glan, Österreich
Telefon: +43 4212 5444-0
E-Mail: office@jacques-lemans.com
Web: www.jacques-lemans.com/de
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten, können Sie sich an folgende Stelle wenden:
Sozialministeriumservice
Babenbergerstraße 5
1010 Wien
Telefon: +43 1 711 00
E-Mail: info@sozialministeriumservice.at
Web: www.sozialministeriumservice.at
Technische Hinweise
Für eine möglichst barrierefreie Nutzung empfehlen wir:
- die Verwendung eines aktuellen Webbrowsers (z. B. Chrome, Firefox, Safari)
- aktiviertes JavaScript
- ggf. unterstützende Technologien wie Screenreader
Stand: 25. Juni 2025