AGB (Händler)



ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der

JACQUES LEMANS GesmbH

Jacques Lemans Straße 1

9300 St. Veit/Glan

§1 Geltung:

1. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für alle Verträge im Geschäftsverkehr mit Kunden, welche nicht Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG sind.

2. Diese AGB gelten spätestens mit Entgegennahme unserer Ware oder Leistungen als vom Kunden akzeptiert. Abweichenden Bedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen und finden auf das gegenständliche Vertragsverhältnis keine Anwendung. Diese AGB gelten auch dann, wenn die JACQUES LEMANS GesmbH in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden den Auftrag vorbehaltlos ausführen.

3. Im Rahmen der laufenden Geschäftsbeziehung unter Unternehmer werden diese AGB auch dann Bestandteil des Vertrages, wenn die JACQUES LEMANS GesmbH im Einzelfall nicht ausdrücklich auf ihre Einbeziehung hingewiesen hat.

§2 Angebote und Vertragsabschluss:

1. Angebote seitens der JACQUES LEMANS GesmbH sind stets unverbindlich.

2. Kundenaufträge gelten als angenommen, wenn sie von der JACQUES LEMANS GesmbH entweder schriftlich bestätigt oder unverzüglich nach Auftragseingang ausgeführt werden. Mündliche Nebenabreden und Zusicherungen der Mitarbeiter der JACQUES LEMANS GesmbH bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung durch die JACQUES LEMANS GesmbH. Ausdrücklich festgehalten wird, dass zwischen der JACQUES LEMANS GesmbH und dem Kunden im Wege des Kontokorrents abgerechnet werden kann.

§3 Preise:

1. Für Bestellungen des Kunden sind die Listenpreise der JACQUES LEMANS GesmbH zuzüglich Mehrwertsteuer gemäß der jeweils veröffentlichten Preisliste mit Gültigkeit am Tage der Lieferung maßgeblich.

2. Soweit keine andere schriftliche Vereinbarung vorhanden ist, verstehen sich die Preise der JACQUES LEMANS GesmbH “ab Werk“, exklusive Verpackung und Versand. Die JACQUES LEMANS GesmbH behält sich vor, für Kleinaufträge einen Kleinmengenaufschlag in einer von ihr festzusetzenden Höhe zu berechnen.

§4 Bezahlung:

1. Soweit zwischen der JACQUES LEMANS GesmbH und dem Kunden schriftlich nichts anderes vereinbart ist, sind die Rechnungen der JACQUES LEMANS GesmbH spätestens 14 Tage nach Lieferung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Für den Fall des Zahlungsverzuges des Kunden gelten die gesetzlichen Vorschriften. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so stehen der JACQUES LEMANS GesmbH gem. § 352 UGB Verzugszinsen in der Höhe von 10 % über dem Basiszins zu, dies unbeschadet allfälliger Schadenersatzforderungen der JACQUES LEMANS GesmbH.

2. Eventuell vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, soweit sich der Kunde mit der Bezahlung früherer Leistungen im Verzug befindet.

3. Eine Aufrechnung durch den Kunden ist grundsätzlich nur mit Forderungen zulässig, die unbestritten, von der JACQUES LEMANS GesmbH anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Hinsichtlich bestrittener Forderungen des Kunden stehen diesem keine Zurückbehaltungsrechte an durch die JACQUES LEMANS GesmbH gelieferte Ware zu, insbesondere nicht an Waren an denen ein Eigentumsvorbehalt zugunsten der JACQUES LEMANS GesmbH besteht.

§5 Lieferdauer:

1. Vereinbarte Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich, soweit diese nicht von der JACQUES LEMANS GesmbH als verbindlich schriftlich bestätigt werden. Vereinbarte Lieferfristen laufen ab Zustandekommen des Vertrages.

2. Seitens der JACQUES LEMANS GesmbH sind Liefertermine und Lieferfristen als eingehalten anzusehen, wenn bis zu deren Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde oder die Ware die Lieferstelle verlassen hat.

3. Bei Vorliegen eines Lieferverzuges, haftet die JACQUES LEMANS GesmbH nur bei Vorliegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragsverpflichtungen durch die JACQUES LEMANS GesmbH oder deren Erfüllungsgehilfen. Die JACQUES LEMANS GesmbH haftet lediglich für den dem Kunden entstandenen positiven Schaden. Dies gilt auch bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

4. Vereinbarte Liefertermine verlängern sich bei Vorliegen höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die der JACQUES LEMANS GesmbH die Lieferung nicht nur vorübergehend erschweren – so z.B.: Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen sowie Verzögerungen bei Anlieferung der Ware von Lieferanten der JACQUES LEMANS GesmbH. In diesem Falle ist die JACQUES LEMANS GesmbH auch berechtigt, hinsichtlich noch nicht erfolgter Teillieferungen ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

5. Im Falle des Annahmeverzuges durch den Kunden ist die JACQUES LEMANS GesmbH berechtigt, die Lieferung der durch den Kunden nicht rechtzeitig abgenommenen Menge abzulehnen, ohne dass dadurch die Wirksamkeit des darüberhinausgehenden Vertrages berührt wird. Des Weiteren ist die JACQUES LEMANS GesmbH berechtigt, den Ersatz des ihr aus dem Annahmeverzug entstandenen Schadens inklusive dem entgangenen Gewinn zu verlangen. Mit Eintritt des Annahmeverzuges erfolgt der Gefahrenübergang auf den Kunden und geht die Gefahr der zufälligen Beschädigung, sowie des zufälligen Untergangs der Ware auf den Kunden über.

§6 Gefahrenübergang:

1. Soweit einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde, erfolgen Lieferungen der JACQUES LEMANS GesmbH “ab Werk“.

2. Die Gefahr des Untergangs, der Beschädigung oder der Verschlechterung der Ware geht auf den Kunden über, sobald die JACQUES LEMANS GesmbH die Ware dem Kunden oder seinem Beauftragen am benannten Lieferort zur Verfügung gestellt hat. Dies gilt auch dann, wenn die JACQUES LEMANS GesmbH die Transportkosten trägt.

3. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach deren Annahme auf allfällige Mängel, insbesondere Transportschäden zu überprüfen und diese unverzüglich zu melden.

§7 Gewährleistung, Haftung:

1. Etwaige Mängel der gelieferten Ware sind der JACQUES LEMANS GesmbH gegenüber unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Dies gilt insbesondere für offenkundige Mängel, welche unverzüglich nach Erhalt der Ware zu rügen sind. Der Kunde als Unternehmer ist verpflichtet, seinen nach § 377 UGB gebotenen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachzukommen.

2. Bei Vorliegen eines Mangels der Kaufsache, ist die JACQUES LEMANS GesmbH nach ihrer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt.

3. Im Falle der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch den Kunden, haftet die JACQUES LEMANS GesmbH gemäß den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen auch für deren Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, sofern vorsätzliches oder groß fahrlässiges Verhalten vorliegt.

4. Soweit keine vorsätzlichen Vertragsverletzung und keine schuldhaften Verletzungen einer wesentlichen Vertragspflicht vorliegen, ist die Haftung der JACQUES LEMANS GesmbH auf den positiven Schaden begrenzt. Eine Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.

5. Jeder Haftungsausschluss zu Gunsten der JACQUES LEMANS GesmbH gilt gleichermaßen für deren Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

6. Durch den Kunden erworbene Ware wird seitens der JACQUES LEMANS GesmbH nur zurückgenommen, soweit diese hiezu rechtlich verpflichtet ist und diese ihre schriftliche Zustimmung erteilt hat, dies bei vorheriger Aufforderung der JACQUES LEMANS GesmbH zur Rücknahme durch den Kunden vor Rücksendung unter Angabe des Retourengrundes.

§8 Verpackungsrücknahme:

1. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden bei Lieferung “ab Werk“ nicht zurückgenommen. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.

§9 Eigentumsvorbehalt:

1. Die JACQUES LEMANS GesmbH behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden ist die JACQUES LEMANS GesmbH nach Setzung einer angemessenen Frist zur Rücknahme und Verwertung des Vorbehaltseigentums berechtigt. Der Verwertungserlös wird auf die Verbindlichkeiten des Kunden abzüglich angemessener Verwertungskosten angerechnet.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware fachgerecht zu behandeln sowie auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser- und Diebstahlsschäden zum Neuwert zu versichern und gegebenenfalls Wartungs- und Inspektionsarbeiten auf eigene Kosten durchzuführen. Der Kunde tritt alle Versicherungsansprüche bezüglich der Vorbehaltsware schon im Vorhinein an die JACQUES LEMANS GesmbH ab; diese nimmt die Abtretung hiermit ausdrücklich an.

3. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Dieser tritt bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des vereinbarten Kaufpreises, einschließlich Mehrwertsteuer, an die JACQUES LEMANS GesmbH ab. Die JACQUES LEMANS GesmbH nimmt die Abtretung hiermit ausdrücklich an. Die Befugnis der JACQUES LEMANS GesmbH, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt.

4. Im Fall des Zugriffs Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere im Falle der Exekutionsführung, ist der Kunde verpflichtet, den Dritten auf das Vorbehaltseigentum hinzuweisen und die JACQUES LEMANS GesmbH unverzüglich den Zugriff zu melden.

5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, ist die JACQUES LEMANS GesmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware vom Kunden heraus zu verlangen.

§10 Erfüllungsort, Gerichtsstand:

1. Die gegenständliche Geschäftsbeziehung sowie das gegenständliche Vertragsverhältnis, sowie sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung bzw. dem Vertragsverhältnis unterliegen österreichischem Recht, wobei dessen Verweisungsnormen und das UN-Kaufrecht ausgeschlossen werden.

2. Zahlungs-, Liefer- und Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus der gegenständlichen Geschäftsbeziehung bzw. dem gegenständlichen Vertragsverhältnis ist St. Veit an der Glan. Ausschließlicher Gerichtsstand ist somit das sachlich in Betracht kommende Gericht St. Veit an der Glan, Österreich. Die JACQUES LEMANS GesmbH ist jedoch berechtigt, rechtliche Schritte zur Sicherung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware auch bei anderen örtlich zuständigen Gerichten einzuleiten.